
Dübendorf Nord gestaltet die Zukunft – und wir sind mittendrin!
Stadtentwicklung bedeutet für uns mehr, als nur neue Gebäude zu errichten. Es geht darum, Lebensräume zu schaffen, die das Zusammenleben stärken und die Qualität des Alltags verbessern. Genau das tun wir mit dem Projekt Bürgli in Dübendorf Nord.
Was uns besonders stolz macht:
- Das Bürgli entsteht aus einem konstruktiven Dialog mit Stadt, Kanton, Bevölkerung und lokalen Akteur:innen.
- Es vereint Wohnen, Arbeiten und Begegnung in einem durchdachten Konzept.
- Mit smarter Verkehrsführung, kurzen Wegen und vielfältigen Wohnformen gestalten wir einen Ort mit Zukunft.
In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von Publireportagen in mehreren regionalen Zeitungen publiziert:
Zürcher Oberländer, Kurier (Wangen-Brüttisellen), Glattaler, Zürcher Unterländer, Anzeiger von Wallisellen und Volketswiler Nachrichten.
Wir sind überzeugt: Das Bürgli ist ein wichtiger Impulsgeber für Dübendorf Nord – und ein Beispiel dafür, wie nachhaltige und lokal getragene Quartierentwicklung aussehen kann.



Das Klotener Stadtentwicklungskonzept sieht für diesen zentral gelegenen Teil der Schaffhauserstrasse
(Abschnitt Wilder Mann bis Kreisel Lindenstrasse) folgende Ziele vor:
Stadtreparatur im Zentrum (Optimierung Städtebau durch Verdichtung/Ersatzbau, Konzentration von
Publikumsfrequenzen, Aufwertung öffentlicher Raum);
Glattalbahn als Entwicklungsmotor der Siedlungsentwicklung, Verlängerung vom Flughafen nach Bassers-
dorf entlang des Altbachs;
Entwicklung des Altbaches als Rückgrat der Siedlungsentwicklung (Aufwertung Fliessgewässer,
Attraktivitätssteigerung der nationalen Fuss-/Radwegverbindung.
Diese Ziele sind auch mit dem Raumordnungskonzept des Kantonalen Richtplanes abgestimmt.
Der Gemeinderat hat in Aussicht gestellt, dass der Gestaltungsplan Schaffhauserstrasse an der Sitzung vom
7. Februar 2017 behandelt werden könnte.
Der Stadtrat von Kloten nimmt den Privaten Gestaltungsplan "Schaffhauserstrasse Kloten" vom 6. Oktober 2016 zustimmend zur Kenntnis und verabschiedet den Gestaltungsplan zur Festsetzung an den Gemeinderat.
